Corona
Update 17.04.2022
Corona ist nach amtlicher Lesart erstmal vorbei….ob das Virus das auch weiß?
Angesichts der noch immer sehr hohen Inzidenzen weisen wir aber ausdrücklich darauf hin, dass die „AHA-Regeln“ bei uns unbedingt einzuhalten sind!
Wir möchten damit unseren Beitrag dazu leisten, das wir auch im Herbst weiter mit Ihnen und Ihren Hunden arbeiten dürfen….
Update 11.03.2022
Analog der Bestimmungen zur Benutzung von Sportstätten oder des Besuchs von Außenbereichen z.B. eines zoologischen Gartens entfallen die Zugangsbeschränkungen.
Angesichts der noch immer sehr hohen Inzidenzen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die „AHA-Regeln“ unbedingt einzuhalten sind!
Bitte am Einlass Maske tragen, da hier der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann!
Update 24.02.2022
Ab 26.02.2022 können Sie uns unter 3G-Bedingungen (genesen, geimpft oder offiziell getestet) und unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln besuchen! Bitte bringen Sie Ihren Nachweis am besten in elektronischer Form mit.
Update 13.01.2022
Ab 15.01.2022 werden wir unter 2G-Bedingungen und Kontaktnachverfolgung unseren Betrieb wieder aufnehmen.
Bitte sorgen auch Sie durch konsequentes Beachten der allseits bekannten Regeln dafür, dass das auch so bleiben darf!
Update 06.01.2022
Entsprechend der Corona-Not-Verordnung befinden wir uns bis einschließlich 14.01.2022 im Teil-Lockdown!
Betroffen hiervon sind unsere Clubs, das Welpenspiel und die Hundespielwiese.
Einzelberatung oder -training ist aber unter Beachtung der Coronaregeln weiterhin erlaubt. Bei Bedarf bitte für eine Terminvereinbarung melden.
Wir hoffen natürlich sehr, dass wir im neuen Jahr unsere Aktivitäten wieder im vollen Umfang anbieten dürfen, sei es auch unter „G“-Regeln.
Update 17.06.2021
Am 14.06.2021 ist die neue Verordnung in Kraft getreten. Die Inzidenz liegt deutlich unter 35, so dass wir gemäß dieser Verordnung keine Voranmeldung benötigen und keine Tests mehr verlangen müssen.
Besucher müssen nur noch zur Kontaktnachverfolgung ihre Personaldaten an der Anmeldung hinterlegen.
Update 13.05.2021
Seit 10. Mai 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung mit einer Gültigkeit bis zum 30. Mai 2021. Auch hinsichtlich der „Bundesnotbremse“ ändert sich für unseren Gewerbebetrieb zunächst wenig.
Eine bemerkenswerte Änderung tritt jedoch hinsichtlich des bisher gültigen Selbsttest ein, entnommen aus MDR.de:
Sachsen ändert Selbsttest-Regeln
Stand: 11. Mai 2021, 14:12 UhrBislang konnten in Sachsen Selbsttests zu Hause gemacht werden, wenn man etwa zum Friseur wollte. Das reicht jetzt nicht mehr aus. Der Freistaat muss sich der schärferen Verordnung des Bundes beugen. Außerdem soll das Impfen im Erzgebirge wegen der hohen Infektionszahlen hochgefahren werden.

Selbsttests müssen jetzt direkt vor Ort gemacht werden, alternativ ist ein Schnelltest im Testzentrum möglich. Bildrechte: imago images/Rene Traut
In Sachsen reicht es nicht mehr aus, mit einem Corona-Selbsttest und eigenhändig ausgefülltem Formular Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte nach einer Kabinettssitzung in Dresden, Bürger müssten die Tests ab sofort in einem Testzentrum oder direkt etwa beim Friseur zu machen. Das sei eine Änderung, der sich Sachsen beugen müsse, sagte die Ministerin mit Verweis auf Bundesregelungen. Deshalb werde die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung in diesem Punkt angepasst.
Diese neue Regelung finden wir zwar bisher in keiner amtlichen Publikation, um jedoch unser Projekt nicht zu gefährden, werden wir uns trotzdem an diese Auflagen halten.
Eine Erleichterung tritt für Geimpfte (nach 14 Tagen) und Genesene (nach 28 Tagen bis längstens sechs Monate) ein, die von der Testpflicht befreit sind.
Wir werden weiterhin unsere Arbeit in der Ausbildung und die Sozialisierungsstunden im Außenbereich durchführen, bis eine andere Bestimmung in Kraft tritt.
Voraussetzung zur Teilnahme gemäß der Verordnung:
- Voranmeldung jeder teilnehmenden Person mit vollständigen Personaldaten
- Tagesaktueller offizieller Test – nicht älter als 24 Stunden, oder Selbsttest vor Ort
- Tragen einer Schutzmaske
- An der Anmeldung und auf dem Gelände Abstand von mindestens 1,50 Meter
Update 25.03.2021
Mit Datum vom 24.03.2021 ist auf der „Corona-Seite“ des Landratsamtes Bautzen zu lesen, dass die Corona-Regeln zunächst unverändert bleiben, obwohl die Inzidenzzahlen der vorhergehenden drei Tage über 100 lagen.
Heute meldet das RKI eine Inzidenz von 123,4, die Tendenz erscheint weiterhin steigend. Aus Verantwortungsbewußtsein einerseits und rechtlicher Verunsicherung andererseits haben wir uns entschlossen, Gruppenveranstaltungen zunächst auszusetzten, da wir bis heute auch keine Antwort auf unsere untenstehende Anzeige der Wiederaufnahme unserer Tätigkeit bekommen haben.
Einzelberatung oder -training ist aber unter Beachtung der Coronaregeln weiterhin erlaubt. Bei Bedarf bitte für eine Terminvereinbarung melden.
Update 11.03.2021
Heute haben wir dem SMS und dem Veterinäramt Bautzen die Wiederaufnahme unserer Gruppenaktivitäten mitgeteilt. Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 08.03.2021, die ab 15.03.2021 die Öffnung von z.B. zoologischen Gärten oder Tierparks zulässt, was wir analog auf uns beziehen.
Bedingung zur Teilnahme ist in jedem Fall eine vorherige Terminbuchung!
Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder schreiben uns eine Mail an: mail [at] hundeerlebnispark [dot] de
Nachfolgend der Text unserer Anzeige zur „Wiederaufnahme der Tätigkeit“:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Bautzen und den angrenzenden Landkreisen Görlitz, Dresden und Pirna liegt der Inzidenzwert seit mehr als fünf Tagen deutlich unter 100, so dass weiter Lockerungen vorgesehen sind.
In der SächsCoronaSchVO vom 05.März 2021 ist der Betrieb von Hundeschulen nicht ausdrücklich geregelt und unseres Erachtens auch nicht in den Ausführungen des § 4 erfasst.
Bei unseren Angeboten handelt es sich auch nicht um Freizeitgestaltung wie zum Beispiel nach § 4 (2) Nr. 7 SächsCoronaSchVO und auch nicht um Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen (§ 4 (2) Nr. 20 SächsCoronaSchVO), sondern um das Erbringen von Dienstleistungen.
Gemäß § 5 (1) halten wir unsere Angebote deshalb für zulässig, die Einhaltung der Hygieneregeln sowie die Kontaktverfolgung ist sichergestellt.
Analog zu der Regelung nach § 8 (1) Nr.1, die in Läden pro 40m² einen Kunden zulassen oder § 8 (1) Nr.3 den Besuch z.B. von botanischen oder zoologischen Gärten ohne Beschränkung der Anzahl der Personen gestatten, halten wir die Öffnung unserer Betriebe für unabdingbar.
Im Vergleich zum Beispiel zu Fahrschulen, bei denen Fahrlehrer und Fahrschüler sehr dicht beieinandersitzen, findet der Unterricht bei uns fast ausschließlich im Freien statt. Ein direkter Kontakt von Trainer zu Hundebesitzer ist in keinem Fall nötig, wobei ein Abstand von mehreren Metern sicher einzuhalten ist.
Es ist sicherlich auch unstrittig, dass unsere Arbeit mit überwiegend sehr jungen Hunden absolut notwendig ist, damit diese später nicht verhaltensauffällig werden. Aber auch ältere Hunde, die schon verhaltensauffällig sind, bedürfen weiterhin dringend der Korrektur. Die verhaltensauffälligen Hunde werden in der Regel mit ihrem Besitzer von einem Trainer allein geschult.
Die Schulung der jungen Hunde findet üblicherweise im Gruppenunterricht mit vier bis sechs Teilnehmern statt sowie auch im Einzelunterricht. Dringend notwendig ist auch die weitere Arbeit zur Sozialisierung der Welpen, die in dieser Zeit vermehrt angeschafft wurden. Auch bei Welpensozialisierungsstunden ist es uns möglich, die entsprechenden Distanzen der zweibeinigen Teilnehmer sicherzustellen.
Unsere Hundeschulen befinden sich im Außenbereich der Ortschaften, die Trainingsgelände sind jeweils mehrere tausend Quadratmeter groß.
Die Zugänge sind kontrollierbar, so dass jeder Teilnehmer unter Wahrung einer Distanz von mindestens zwei Metern listenmäßig erfasst werden kann, was wir auch vor diesem Lockdown zur sicheren Verfolgung eventueller Infektionen erfolgreich gemacht haben.
Unsere Einrichtungen sind nach § 11 TSchG genehmigt. Dem Veterinäramtern Görlitz und Bautzen als zuständiger Aufsichtsbehörde sind unsere Gelände, unsere Möglichkeiten und unsere Arbeitsweisen hinreichend bekannt.
Die Erteilung von Einzelunterricht wurde uns mit Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 04.02.2021 unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes und der Kontaktbeschränkungen ausdrücklich gestattet.
Analog dazu werden die Unterzeichner Ihre Betriebe auch wieder um die Gruppenarbeit und die Welpensozialisierung öffnen.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, bitten wir kurzfristig um entsprechende Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
… Update 04.02.2021
Bis auf Weiteres können in der Hundeschule keine Gruppenaktivitäten stattfinden. Die geplanten Erziehungskurse haben wir zunächst storniert, werden sie aber schnellstmöglich anbieten, sobald die CoronaSchVO dies wieder zulässt!
Einzelunterricht ist weiterhin möglich, sofern die Maßgaben der VO eingehalten werden. Wenn Sie ein akutes Problem mit Ihrem Hund haben, sprechen Sie uns an. Wir werden prüfen, in welcher Form wir Ihnen helfen können. Hier sind Hausbesuche auch außerhalb der 15Km-Zone möglich.
Der Betrieb der Hundepension läuft mit veränderten Öffnungszeiten weiter, insbesondere bieten wir Ihnen bei Bedarf auch eine Tagesbetreuung Ihrer Vierbeiner an. Dass Kontakte nur unter den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen stattfinden, ist selbstverständlich.
Unsere eingezäunten Auslaufflächen stehen Ihnen jederzeit nach Absprache und unter Beachtung der SächsCoronaSchVO vom 28.01.2021 zur Verfügung, so dass Sie Ihren vielleicht auch jagdlich ambitionierten Hund mal wieder frei rennen lassen können.
… Update 24.04.2020
Es ist soweit – nach Auskunft des Sozialministeriums heute um 17.00 Uhr dürfen wir wieder arbeiten!
Für unsere Samstagsaktivitäten ist das für morgen etwas knapp, wir werden die Sozialisierungsspielstunden am 02. Mai wieder aufnehmen. Wir werden aber streng darauf achten, dass die Hygienevorschriften exakt eingehalten werden, insbesondere die Mindestabstände und bitten schon im Vorfeld um die entsprechende Disziplin aller Besucher.
Unterbrochene Ausbildungsmaßnahmen werden in Kürze wieder aufgenommen, die Teilnehmer bekommen über die Zeiten gesonderte Nachricht.
Wir freuen uns auf Sie…
... Update 22.04.2020
Wir haben gestern eine Eingabe an das Ministerium gemacht, um unseren Betrieb wieder aufnehmen zu können. Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der uns an entsprechender Stelle unterstützen könnte…Nachfolgend die Eingabe:
Corona-av [at] sms [dot] sachsen [dot] de
CC: lueva [at] lra-bautzen [dot] de
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch die Sorge um die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter im HundeErlebnisPark veranlasst mich zu der Nachfrage, ob in unserem speziellen Fall entgegen der Ausführungen von Frau Hölzel, SMS, vom 21.04.2020, eine teilweise Öffnung unserer Einrichtung statthaft ist mit nachfolgender Begründung:
In der Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020 ist der Betrieb von Hundeschulen nicht ausdrücklich geregelt. Eine Subsumierung unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 Corona-Schutz-Verordnung „Angebote von Bildungseinrichtungen“ oder unter Schulen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Corona-Schutz-Verordnung oder eine entsprechende Analogie ist in unserem Fall nicht zutreffend.
Auch der Hinweis auf den Grundsatz des § 1 Corona-Schutz-Verordnung i.V.m. § 4 Abs. 2 Corona-Schutz-Verordnung, Schulen weiterhin geschlossen zu halten und nur die Prüfungsjahrgänge und die Kinder zur Notbetreuung unter hohen Auflagen in die Schulen zu lassen, greift wegen der Unterschiedlichkeit in der Ausführung des Unterrichts nicht.
Auch besteht keinerlei Relevanz zu Hundesalons, da das ein völlig anderes Arbeitsumfeld in geschlossenen Räumen ist.
Im Gegensatz zu „Menschenschulen“ findet der Unterricht bei uns ausschließlich im Freien statt mit einer Klassenstärke von maximal sechs Schülerteams Mensch/Hund pro Trainer. Ein Kontakt von Trainer zu Hundebesitzer ist in keinem Fall nötig, ein Abstand von mehreren Metern sicher einzuhalten.
Der HundeErlebnisPark befindet sich im Außenbereich des Ortsteils Schmiedefeld der Gemeinde Großharthau, großzügige Parkplätze sind vorhanden. Das Trainingsgelände hat eine Größe von etwa 30.000m² und der Zugang ist kontrollierbar, so dass jeder Teilnehmer unter Wahrung einer Distanz von mindestens zwei Metern listenmäßig erfasst werden kann.
Im Training ist eine Distanz von mehreren Metern immer zu gewährleisten, so dass die Anforderungen an die Sicherheit übererfüllt werden können.
Wir arbeiten erfolgreich oft mit sehr jungen Hunden, die gerade in diesem Alter die notwendige Schulung erhalten müssen, um später nicht verhaltensauffällig zu werden. Einen laufenden Kurs haben wir natürlich unterbrochen, die kurzfristige Wiederaufnahme des Unterrichts ist aus unserer Sicht unabdingbar.
Bei der Größe unseres Geländes ist auch die weitere Welpensozialisierung unter Wahrung der Sicherheit möglich, wobei wir eine zahlenmäßige Einschränkung auf weniger als 15 Teilnehmer gewährleisten können.
Hier ist unter Veterinärmedizinern unbestritten, dass eine solche Maßnahme für die weitere Entwicklung der Welpen von großer Bedeutung ist.
Unsere Einrichtung ist natürlich nach § 11 TSchG genehmigt, das Veterinäramt Bautzen als zuständige Aufsichtsbehörde kennt unser Gelände, unsere Möglichkeiten und unsere Arbeitsweise. Eine Rückfrage dort würden wir ggf. erbitten.
Unter den vorgetragenen Details sind aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte zu erkennen, die ein größeres Risiko der Ansteckung als zum Beispiel bei im Einzelhandel geöffneten Geschäften darstellen, das Gegenteil ist eher der Fall.
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass in Bayern, wo ja auch sehr restriktiv mit Erlaubnissen umgegangen wird, Hundetrainer im Freien oder beim Kunden wieder arbeiten dürfen.
Ich bitten um Prüfung der Argumente und eine kurzfristige Einzelfallentscheidung für den HundeErlebnisPark, nicht zuletzt, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Konrad
HundeErlebnisPark
035954/50765
… Update 18.04.2020
Bis auf Weiteres können in der Hundeschule keine Gruppenaktivitäten stattfinden. Wenn Sie ein akutes Problem mit Ihrem Hund haben, sprechen Sie uns an. Wir werden prüfen, in welcher Form wir Ihnen helfen können.
Der Betrieb der Hundepension läuft weiter, insbesondere bieten wir Ihnen bei Bedarf auch eine Tagesbetreuung Ihrer Vierbeiner an. Dass Kontakte nur unter den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen stattfinden, ist selbstverständlich.
Unsere eingezäunten Auslaufflächen stehen Ihnen jederzeit nach Absprache zur Verfügung, so dass Sie Ihren vielleicht auch jagdlich ambitionierten Hund mal wieder frei rennen lassen können.
Zur weiteren Auslastung steht ab sofort auch der Agilityparcour zur Verfügung, immer vorausgesetzt, dass Sie uns den Regeln entsprechend besuchen dürfen.
Den Start des am 08.April geplanten Erziehungskurs haben wir vorsorglich auf den 29. April 2020 verschoben.
Bis zur weiteren Klärung der Lage wird auch der Start des geplanten Aufbaukurses zunächst auf den 27. April 2020 verlegt.