Hundeführerschein

Die Hundeführerschein-Prüfung ist die „kleinste“ aller Hunde-Prüfungen .

Sie ist aber auch Grundlage des „Mensch/Hund“-Teams und somit anzuraten für jeden verantwortlichen Hundeführer. Die Hundeführerschein-Prüfung ist für den Hund ein Beleg, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein, für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundehaltung besitzt und so – daraus ableitend – dass beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die Hundeführerschein-Prüfung ist kein „Freibrief“ und setzt auch nach der erfolgreichen Absolvierung ein regelmäßiges Training und ein bewusstes Handeln voraus. Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus mehreren Teilen, die jeweils für sich genommen bestanden werden müssen – sonst ist die gesamte Prüfung zu dem jeweiligen Zeitpunkt beendet. Die Teile bauen aufeinander auf und werden in der Regel auch in folgender Reihenfolge abgehandelt:

1.Theorie    2. Identifikation    3. Unterordnung auf dem Platz    4. Sicherheit im Verkehr

Das Ergebnis

Die Leistungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen:

Die Hundeführerschein-Prüfung kann mit jedem Hund absolviert werden. Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.

Theoretische, schriftliche Prüfung

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, es können aber auch offene Fragen vorkommen, die dann mit „Langtext“ beantwortet werden müssen.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Dieser Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.

Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung

Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der HF bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung (Wesenstest). Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.

Die Unbefangenheitsprüfung kann mit allen teilnehmenden Hunden gleichzeitig zum Beispiel außerhalb des Übungsplatzes durchgeführt werden, aber auch unmittelbar vor dem folgenden Teil, dann nur für das jeweilige Team. Typischerweise erfolgt die Unbefangenheitsprüfung während der Überprüfung der Identität – in dem Fall muss sich ja der Bewerter oder der Ausbilder zum Hund begeben und ihn direkt berühren. Außerdem wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.

Trainieren Sie ihren Hund auf mögliche Situationen: Unbekannter beugt sich von vorne über den Hund, womöglich mit Klemmbrett und ähnlichen Gegenständen „bewaffnet“. Der Hund sollte nicht ängstlich oder aggressiv reagieren!

Unterordnungsteil (Platzteil)

Der Hauptteil der Hundeführerschein-Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der HF hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen: Leinenführigkeit, sowohl im Normalschritt als auch im Schnellschritt (Laufschritt), im Langsamschritt und in Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng an der Seite (links oder rechts) des HF laufen. Der HF kann ein Hörzeichen nutzen (normalerweise „Fuß“), das jeweils am Beginn einer Übung gegeben wird. Bleibt der HF stehen, soll sich der Hund selbstständig neben ihn setzen. Die Leine soll während der kompletten Prüfungseinheit leicht durchhängend geführt werden, der Hund soll eigenständig folgen.

Es folgt dann ein kleiner Übungsteil mit einer Personengruppe, durch die HF mit seinem Hund mehrfach hindurchgeht (eine Acht) und dann in der Mitte oder in der Nähe einer Person stehen bleibt. Der Hund setzt sich wieder selbständig neben seinen Führer und bleibt gelassen und uninteressiert an den anwesenden Menschen. Der HF verlässt nun die Gruppe mit seinem Hund, leint diesen ab und absolviert die gleichen Übungen mit seinem Hund in der Freifolge. Er beginnt mit der Gruppe und erledigt dann die übrigen Aufgaben. Beim Verlassen der Gruppe bedankt sich der HF bei den Personen der Gruppe, die daraufhin den Platz verlassen.

Um diese Übungen zu „standardisieren“ gibt es ein spezielles Laufschema, das der HF mit seinem Hund entsprechend zu laufen hat, in der Regel selbständig, es kann aber auch sein, dass der Bewerter die verschiedenen Teile „freigibt“. Dies bedeutet, der HF wartet auf ein Zeichen des Bewerters bevor er seine Übungen beginnt.

Laufschema Hundeführerschein-Prüfung

Noch einmal zur Wiederholung: Das Schema wird zunächst mit Leine durchlaufen, die Gruppe bildet den Abschluss. Dann begibt sich der HF aus der Gruppe, leint seinen Hund ab und beginnt die Freifolge diesmal zuerst mit der Gruppe (die ist ja noch da), dann dem normalen Schema folgend.

Zum Schluss (nach der Freifolge) folgen noch zwei separate Übungsteile, ebenfalls ohne Leine, also in der Freifolge:

Platzübung: Der HF geht mit einem Hund auf die „lange Gerade“, der Hund folgt in Fuß-Position. Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Platz“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Dann dreht sich der HF zu seinem Hund um, wartet auf das Zeichen des Bewerters, geht danach wieder auf seinen Hund zu und holt ihn ab. Der Hund bleibt dabei aufmerksam in seiner Position liegen bis der HF neben ihm steht und ihm das Hörzeichen zum aufsetzen („Sitz“) gibt und anschließend mit „Fuß“ weitergeht.

Absetzen in Verbindung mit Herankommen: Die Grundstellung bildet hier die Abholposition der vorangegangenen Übung. Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Sitz“ und entfernt sich weitere 30 Schritte. Auf Zeichen des Bewerters ruft er nun seinen Hund zu sich (typischerweise mit dem Hörzeichen „Hier“). Der Hund soll dann in rascher Gangart sofort zum HF kommen und gerade vor ihm absitzen wobei er ihn direkt anschaut. Aus dieser Position heraus gibt der HF nun das Kommando für die Grundstellung („Fuß“) und der Hund begibt sich an die Seite des HF und setzt sich dort hin. Damit ist die Übung beendet, der HF leint den Hund wieder an und begibt sich zum Bewerter.

Der Unterordnungsteil wird typischerweise von einem Team (zwei HF und zwei Hunde) absolviert, wobei ein Hund „abliegt“ und der andere Hund die Übungen absolviert.

Bei der Ablage bringt der HF den Hund zu dem vom Bewerter vorgegebenen Ort (meist am Rande des Übungsplatzes) und lässt den Hund dort zunächst absitzen. In der Sitz-Position nimmt nun der HF dem Hund die Leine ab, verstaut sie in einer Tasche auf der dem Hund abgewandten Seite oder hängt sie sich um. Jetzt gibt er dem Hund das Hörzeichen für das Hinlegen (typischerweise „Platz“) und entfernt ich nun ca. 30 Schritte von seinem Hund und bleibt mit dem Rücken zu ihm dort stehen. Erst auf Zeichen oder Anweisung des Bewerters holt er den Hund wieder ab wobei dies nun in umgekehrter Reihenfolge stattfindet. Anschließend begibt sich der HF mit dem Hund zum Bewerter.

Ablegen auf Distanz: Zum Abschluss der Hundeführerschein-Prüfung werden die Hunde einzeln auf dem Prüfungsgelände frei laufen gelassen. Bei einer Mindestdistanz von 10 Metern hat der HF seinen Hund auf Anweisung des Bewerters mittels eines Hörzeichens („Platz“) abzulegen. Der HF begibt sich zur Ablegestelle, lässt den Hund aufsitzen, leint ihn an und begibt sich zum Bewerter.

Der Bewerter vergibt für alle Übungen intern Punkte. Bei Erreichen von weniger als 70 % der möglichen Punkte  ist der Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.

Verkehrsteil (Außenprüfung)

Hat man bisher alles souverän geschafft, folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit – also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen verhält. Erwartet wird ein gleichgültiges Verhalten des Hundes, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen. Deswegen wird der Verkehrsteil häufig an öffentlichen, stark frequentierten Orten durchgeführt, zum Beispiel am Bahnhof oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes, aber auch in der Innenstadt oder an einem beliebten Ausflugsziel.